Experten, die auch die Lehrgänge als Trainer betreuen, geben Ihnen eine kurze Einführung in das aktuelle Pyrotechnikrecht in pyrotechnikrechtliche Entwicklungen und im Besonderen über die Pyrotechnik-Ausbildungsmöglichkeiten an der Akademie der OETHG. Die Teilnahme an dieser Info-Veranstaltung ist für Sie mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden.
Trainer und Experten, die auch die Lehrgänge fachlich betreuen. Die Trainer und Vortragen sind in der Durchführung von Lehrgängen und pyrotechnischen Tätigkeiten langjährig erfahrene Pyrotechniker und namhafte Experten.
Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen für den F3-Lehrgang
Abs. 7 Pyrotechnikgesetz 2010:
– beachte, dass diese KEIN Strafregisterauszug („Leumundszeugnis“) ist; ein Strafregisterauszug darf von der Akademie nach dem Pyrotechnikgesetz nicht akzeptiert werden!
– zu beantragen ist die Bescheinigung bei der Sicherheitsbehörde des Hauptwohnsitzes (zB. in Wien: die Landespolizeidirektion, 1010 Wien Schottenring 7-9, Veranstaltungsreferat); dafür fallen idR Verwaltungskosten an;
– die Bescheinigung muss VOR dem Lehrgang (spätestens mit Lehrgangsbeginn) der Akademie der OeThG im Original vorgelegt werden;
– beachte, dass manche Behörden mehrere Wochen dafür benötigen können; daher bitte zeitgerecht beantragen;
– die Verlässlichkeitsbescheinigung darf zum Lehrgangbeginn nicht älter als 3 Monate sein (für allfällige später beabsichtigte Lehrgänge F4 oder T2 kann daher ggf. eine neuerliche Bescheinigung erforderlich werden)!
Wir bitten um Verständnis, dass wir als staatlich anerkannter Lehrgangsträger diese gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten müssen. Die Akademie steht für weitere Fragen dazu gerne zur Verfügung.
Als kostenloses Service veranstaltet die Akademie der OETHG eine Informationsveranstaltung zu Pyrotechnik-Lehrgängen F3, F4 und T2, bei der die Lehrgänge, deren Inhalte sowie organisatorische Detailfragen erörtert werden.
Wir ersuchen um termingerechte Voranmeldung!