Pyrotechnik Lehrgang Kategorie F4

Vermittlung der erforderlichen Fachkenntnisse zum Erwerb, Besitz und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) der KATEGORIE F4 (früher „Großfeuerwerk – Klasse IV“) sowie von Anzündmitteln der Kategorie P2.

Nach positiv abgelegter schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Zeugnis, das als Grundlage zur Antragstellung eines Pyrotechnikausweises der Kategorie F4 bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Polizeidirektion ermöglicht.

In den gesetzlich vorgeschriebenen 36 Unterrichtseinheiten (UE) werden lehrplanmäßig (iSd Anlage 1 PyroTG-DV) in den nachstehenden Hauptunterrichtsgegenständen unter anderem folgende Inhalte – aufbauend auf den Lehrgang F3 – vermittelt und vertieft (auszugweise)

Rechtskunde: Vertiefung Pyrotechnikgesetz 2010, PyroTG – DV, Antragstellungsverfahren für F4-Feuerwerke;

Fachkunde: Vertiefende Pyrochemie Materialkunde: übliche Feuerwerkskörper F4 (Arten, Konstruktion, Wirkung, Gefahren), Schwerpunkt auf Feuerwerksbomben (Arten, Effekte, etc.), pyrotechnische Anzündmittel;

Sicherheitstechnische Maßnahmen: Auswahl und Evaluierung eines Abbrennplatzes für F4-Feuerwerke, Sicherheitsabstände, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, Versager und Fehlfunktionen sowie deren Behandlung, Flugverkehrssicherheit, Helfertätigkeiten, Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern;

Fachtechnik: Vorbereiten, Verleiten und Bezündern sowie Aufstellen und Montage von Feuerwerkskörpern F4 („Setup“ bzw. Aufbau eines Feuerwerkes), Herstellen von Frontstücken, Vorbereiten und Laden von Feuerwerksmörsern, Mörserkunde, Vertiefung in die elektrische Anzündtechnik, Choregraphie und Designing von Feuerwerken (Zündpläne, Musikfeuerwerke, etc.), Abbrennen eines Feuerwerkes, Maßnahmen nach einem Feuerwerk;

Praxisübungen: neben diversen Demonstrationen werden die fachtechnischen Grundlagen geübt und F4-Feuerwerkskörper (insb. Feuerwerksbomben) vorbereitet und abgebrannt. Die schriftliche Prüfung erfolgt im Anschluss an die Praxis und die praktische Prüfung. Außerhalb des gesetzlichen Lehrplanes werden im Anschluss an die Theorieblöcke am Seminarort kostenlose Verfügungsstunden zur Vertiefung und Erörterung des Erlernten mit den Experten sowie zur Prüfungsvorbereitung angeboten (Fach- bzw. Kamingespräche in gemütlicher Atmosphäre)

Zielgruppe sind vor allem Personen, die F4-Feuerwerke „(Großfeuerwerke“) künftig professionell, z.B. im Rahmen ihrer gewerberechtlichen Tätigkeit, durchführen wollen („Profi-Pyrotechniker“). Beachten Sie bitte, dass künftig Feuerwerksbomben (egal welchen Kalibers) pyrotechnikrechtlich nur mehr im Bereich der Kategorie F4 angesiedelt sein werden (mit einer F3-Sachkunde dürfen künftig keine Feuerwerksbomben mehr verwendet werden).

Lehrgangsverantwortlich für den Bereich der Pyrotechnik ist Hr. Mag. Jakob Steiner, Trainer und Vortragen sind in der Durchführung von Lehrgängen und pyrotechnischen Tätigkeiten (insbesondere Bühnenpyrotechnik) langjährig erfahrene Pyrotechniker und namhafte Experten.

Spezial Effekte und bühnenrelevante Effekte werden durch Hr. Florian Sturtzel vorgetragen. Er ist seit Jahren in der Theater- und Eventszene für die Einrichtung von Effekte bekannt.

Die Rechtskunde wird von einem Juristen des Bundesministerium für Inneres vorgetragen.

Bitte beachten sie, dass die Akademie der OETHG aufgrund der jahrzehntelangen Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landestheatern und dem Eventbereich die praktischen Übungen unter realen Bedingungen durchführt und durch ihre Spezialisierung auf eine jahrzehntelange Expertise und Erfahrung von Arbeiten auf Bühnen, in Theatern und in Mehrzweckhallen zurückgreifen kann.

Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Pyrotechnikrechtliche Verlässlichkeitsbescheinigung nach § 16

Abs. 7 Pyrotechnikgesetz 2010:

Bitte beachten, dass diese KEIN Strafregisterauszug („Leumundszeugnis“) ist; ein Strafregisterauszug darf von der Akademie nach dem Pyrotechnikgesetz nicht akzeptiert werden!
Zu beantragen ist die Bescheinigung bei der Sicherheitsbehörde des Hauptwohnsitzes (zB. in Wien: die Landespolizeidirektion, 1010 Wien Schottenring 7-9, Veranstaltungsreferat); dafür fallen idR Verwaltungskosten an;

Die Bescheinigung muss VOR dem Lehrgang (spätestens mit Lehrgangsbeginn) der Akademie der OeThG im Original vorgelegt werden;

Bitte beachten, dass manche Behörden mehrere Wochen dafür benötigen können; daher bitte zeitgerecht beantragen;

Die Verlässlichkeitsbescheinigung darf zum Lehrgangbeginn nicht älter als 3 Monate sein (für allfällige später beabsichtigte Lehrgänge F4 oder T2 kann daher ggf. eine neuerliche Bescheinigung erforderlich werden)!

Wir bitten um Verständnis, dass wir als staatlich anerkannter Lehrgangsträger diese gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten müssen. Die Akademie steht für weitere Fragen dazu gerne zur Verfügung.

Die praktischen Übungen werden in der unmittelbaren Umgebung Wiens durchgeführt – der Praxisort wird noch bekannt gegeben!

Wir legen, in Entsprechung unseres Selbstverständnisses als langjährige Bildungseinrichtung im Bereich Theater und Eventszene, bei der Vermittlung von Fachwissen und Erfahrung sowie bei der Auswahl von Trainern, Unterrichtsmaterialien und Pyrotechnikmaterial Wert auf höchste Ansprüche, beste Qualität und Top-Niveau!

Im Preis enthalten sind: – Lehrgangsunterlagen – Pyrotechnik-Material für die Praxis- Verfügungsstunden zur Vertiefung und Erörterung des Erlernten mit den Experten zur Prüfungsvorbereitung- Prüfungsgebühr- Haftpflichtversicherung

An persönlicher Ausrüstung sind erforderlich: Schutzhelm und der Witterung entsprechende Oberbekleidung (keine leichtentzündlichen Jacken) sowie festes Schuhwerk für die Praxis.