Laserschutzbeauftragter für Showlaser nach ÖNORM S 1100

Lasershow

Veranstalten Sie Laser-Shows oder sind Sie gar Showlaser-Hersteller? – Dann ist dieser Kurs für Sie genau richtig!

In unserem Laserschutzbeauftragtenkurs gewinnen Sie die erforderliche Sicherheit im Umgang mit Laserstrahlung bei Veranstaltungen.

Sie erwerben damit Kenntnisse auf dem Gebiet der Show – Lasertechnologie und Lasersicherheit, welche die TeilnehmerInnen befähigen bei der Planung und Durchführung der Lasereffekte mitzuwirken und den sicheren Betrieb zu gestalten sowie Gefahren zu erkennen. Diese Ausbildung entspricht vollinhaltlich sowohl im Inhalt als auch im Umfang der ÖNORM S 1100 „Anforderungen an die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungen“.

Ein Veranstalter hat sicher zu stellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messung und die Berechnungen vor dem Einsatz von Showlaser nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Veranstalter nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Vor Aufnahme des Betriebes von gewissen Showlaserlasern (3B – 4) hat der Veranstalter, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an unserem Lehrgang nachgeweisen.

– Laserlicht, – Lasertypen (Funktion, Aufbau, Typen) , – wichtige physikalische Einheiten, – Optik (Grundlagen), – Wechselwirkung Laserlicht, – Gewebe, – Gefahrenbereich (Übung), – Laserklassen, – Schutzmaßnahmen am Lasergerät, – Sekundäre Gefahren, – Persönliche Schutzausrüstung, – Allgemeine Schutzmaßnahmen, – Gesetzliche Rahmenbedingungen, – Aufgaben Laserschutzbeauftragter

BühnenbildnerInnen, BeleuchtungsmeisterInnen, BühnenmeisterInnen, BetreiberInnen und VermieterInnen von Lasershowanlagen, VeranstaltungstechnikerInnen, TechnikerInnen aus d. Event- Bühnen- und Veranstaltungsbereich, Hersteller und In-Verkehrbringer von Showlaser, Veranstalter.

Alle Personen die verantwortlich mit Laser der Klassen 3B und 4 umgehen wollen.

Vollendung des 18. Lebensjahres

Am Ende des Vortrages findet eine Prüfung zum Thema statt.

Alle TeilnehmerInnen wird nach positiv abgelegter schriftlicher Prüfung das Zertifikat „Laserschutzbeauftragter für Showlaser“ ausgestellt.

Für das Zeugnis benötigen wir von Ihnen:
Titel/Nachnamen/Vornamen/Geburtsdatum