FK-V Allgemeiner Kursteil 2025

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  • Erwerb der Fachkenntnisse für einen Verantwortlichen gem. §§ 62 und 63 ASchG.
  • Ausbildung von Führungskräften für den Veranstaltungsbereich, insbesondere für den technischen Bereich oder den Bereich der Arbeitssicherheit.
  • Befähigung zum/zur kompetenten Mitarbeiter/in.
  • Organisatorische Umsetzung unter Berücksichtigung des künstlerischen Vorhabens.
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Grundlagen der Pyrotechnik
  • Arbeitnehmer/innen Schutzvorschriften Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien)
  • Grundlagen für die Umsetzung des Arbeitnehmer/innenschutzes

Selbständige oder Mitarbeiter/innen aus dem Veranstaltungsbereich (z.B. Musik, Sprechtheater, Fernsehen, Film und Mehrzweckhallen), die folgende Erfahrung im Bereich der bühnentechnischen und/oder beleuchtungstechnischen Arbeiten erworben haben.

  • 5jährige bühnentechnische und/oder beleuchtungstechnische Arbeitserfahrung ohne einschlägiger Berufsausbildung. Inhaber einschlägiger Gewerberechte, insbesondere der Gewerbeberechtigung für Beleuchter/in oder Beschaller/in müssen neben der Gewerbeberechtigung eine Referenzliste beifügen, die mindestens einer 5jährigen Beschäftigung entspricht.
  • 3jährige bühnentechnische und/oder beleuchtungstechnische Arbeitserfahrung mit erfolgreicher Berufsausbildung in den Lehrberufen Elektrobetriebstechnik, Elektronik, Mechatronik, Elektromaschinentechnik, Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik, Maschinenfertigungstechnik, Schlosserei, Maschinenbautechnik, Zimmerei, Tischlerei oder eines vergleichbaren Lehrberufes.
  • 2jährige bühnentechnische und/oder beleuchtungstechnische Arbeitserfahrung mit erfolgreichem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss der Studienrichtungen Elektrotechnik, Mechatronik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen oder eine mit diesen vergleichbaren Studienrichtungen. Erfolgreich abgelegte Reife- oder Diplomprüfung an einer höheren techn. Lehranstalt (HTL) der Ausbildungsbereiche Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektronik, Mechatronik, Holztechnik-AS Möbelbau und Innenraumgestaltung oder mit diesen vergleichbaren Ausbildungsbereichen. Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule der Ausbildungsbereiche Maschinenbau, Elektrotechnik, industrielle Elektronik oder Holzbau. Für die Richtigkeit der Angaben und Echtheit der Dokumente haftet die/der Seminarteilnehmer/in. Die ausreichende Berufserfahrung ist, lt. Bühnen-Fachkenntnis-Verordnung von 05.09.2003, schriftlich nachzuweisen.

Die Ausbildung zum/zur Bühnen- und Beleuchtungstechniker/in (Nachweis der Fachkenntnisse gem. ASchG) besteht aus einem für beide Ausbildungsrichtungen zu belegenden allgemeinen Kursteil und einem fachlichen Kursteil mit unterschiedlichen Lehrfächern für die Bühnen- bzw. Beleuchtungstechnik.

Jeder Kursteil findet als Blockkurs statt und schließt mit einer Prüfung (schriftlich/ mündlich) ab und für jeden Kursteil wird ein Zeugnis ausgestellt. Zusätzlich erhält die/der Teilnehmer/in nach positiver Absolvierung des fachlichen Kursteiles einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat.

Der fachliche Teil kann nur belegt werden, wenn der allgemeine Teil der Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollte ein Gegenstand oder zwei Gegenstände mit „nicht genügend“ beurteilt werden, kann eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Werden drei oder mehrere Gegenstände mit „nicht genügend“ beurteilt, ist keine Wiederholungsprüfung möglich, sondern der gesamte entsprechende Kurs (allgemeiner oder fachlicher Teil) muss neu belegt werden.
Da die Anwesenheit Prüfungsvoraussetzung ist, gilt für die Ausbildung prinzipiell Anwesenheitspflicht (mindestens 75% der Kurszeit). Wir bitten Sie im Falle Ihrer Abwesenheit dies vor Kursbeginn der Akademie der OETHG unter Angabe des Verhinderungsgrundes mitzuteilen.

Sobald Sie sich für den Kurs anmelden, sind Sie automatisch auch für die Prüfung angemeldet, daher ist keine extra Anmeldung für die Prüfung notwendig.

Mitzubringen von den Teilnehmern sind: ein Taschenrechner mit wissenschaftl. Funktionen und ein Geodreieck!

Prüfung:
Schriftlich: Dienstag, 18. März 2025
Mündlich: Mittwoch, 19. März 2025