Die Verpflichung der Fachkenntnisausbildung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit der Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten in Theaterbetrieben, sonstigen örtlich gebundenen Veranstaltungsstätten und Produktionsstätten für Hörfunk- oder Fernsehaufnahmen.
Mit der Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis nachweisen.
Bühnentechnische und Beleuchtungstechnische Vorbereitungs- und Organisationsarbeiten sind unter anderem:
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