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Anmeldung/Teilnahmebedingungen
Die
Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge
ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Akademie der OETHG
nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu
seinen Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax,
E-Mail) entgegen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung
setzt das Vorliegen allfällig festgelegter
Qualifikationen, Altersstufen und an bestimmte
Zulassungsbedingungen gebundene Bedingungen voraus.
Teilnehmerbeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn
zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht
werden. Die Kursgebühr, die Sie dem jeweils gültigen
Kursprogramm oder sonstigen, für die betreffende
Veranstaltung herausgegebenen Unterlagen entnehmen, oder
im Büro der Akademie der OETHG erfragen können, sowie
sonstige angeführte Kosten, sind binnen 14 Tagen nach
Zugang des Zahlscheins fällig. Teilzahlungen können vor
Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem
späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist keine
Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages vorgesehen,
dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen (z.B. Mahnspesen
von € 10,00 pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1% pro
Monat ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet.
Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen
werden. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungsbesuch
verhindert sein, so gelten folgende Stornokosten:
bei Rücktritt bis zum 30. Werktag vor Seminarbeginn 30%;
bei Rücktritt vom 29. – 15. Werktag vor Seminarbeginn 50%;
bei Rücktritt vom 14. Werktag bis zum Seminarbeginn 100%.
(Es gilt das Datum des Posteingangs).
Prüfungsgebühren werden bei Abwesenheit nicht
rückerstattet bzw. gut geschrieben. Bei einer Anmeldung
zu einer Nachprüfung
ist pro Gegenstand ein Betrag von € 75,00 zu entrichten.
Bei
Abwesenheit wird ein Organisationsbeitrag von € 35,00
eingehoben.
Bei
der Fachkenntnisausbildung lt. BGBL.II Nr. 403/2003 darf
der fachliche Teil (Bühne und Beleuchtung) nur mit
positivem Abschluss des allgemeinen Teils besucht
werden. Da wir hier auf keinen Ersatzteilnehmer
zugreifen können ist daher bei einer Fixanmeldung kein
Rücktrittsrecht möglich.
Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein der
Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert
wird, der die Veranstaltung besucht und den
Teilnehmerbeitrag leistet.
Änderungen im Veranstaltungsprogramm /
Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch
bedingte
Programmänderungen
möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer
Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die
Akademie der OETHG
muss
sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten,
Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle
Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer werden
davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit
des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse
besteht kein Anspruch auf Durchführung der
Veranstaltung.
Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige
Ansprüche gegenüber der Akademie der OETHG sind daraus
nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig
notwendige Terminverschiebungen bzw.
Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.
Muss eine
Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie
Rückerstattung von bereits eingezahlten
Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch
Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt
gegebenes Konto.
Die
Akademie der OETHG kann keine Gewähr bei Druck- bzw.
Schreibfehlern in seinen Publikationen und
Internetseiten übernehmen.
Ausschluss von einer Veranstaltung
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele
sicherzustellen kann die Akademie der OETHG Personen
auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme
ausschließen.
Besuchsbestätigung
Kursbestätigungen über den Besuch der Veranstaltung
werden kostenlos ausgestellt, wenn der Teilnehmer
mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht
hat.
Prüfungen
Zu Prüfungen werden im allgemeinem nur Personen
zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen
Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung
entscheidet die Geschäftsleitung der Akademie der OETHG.
Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern
Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern
nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich in dem
Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu
Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter
Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich.
Die von der Akademie der OETHG zur Verfügung gestellten
Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden.
Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen
Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende
Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die
Duplikatsgebühr hierfür beträgt € 16,-.
Teilnahmebestätigungen sind kostenlos.
Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen inkl. der
bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der
Akademie der OETHG keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der bei der Akademie der OETHG
erworbenen Kenntnisse können keinerlei
Haftungsansprüche gegenüber der Akademie der OETHG
geltend gemacht werden.
Datenschutz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden
vertraulich behandelt. Die Daten dienen ausschließlich
internen Zwecken, außer wenn für den Kunden
eine Weiterleitung im jeweils nötigen Umfang (z.B. für
die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten)
erforderlich ist und werden nicht an Dritte
weitergegeben.
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die
verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel
meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung
angeführt. Selbstverständlich stehen alle
Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben -
gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.
Gerichtsstand: Wien |