Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKADEMIE der OETHG

 

 Anmeldung/Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Akademie der OETHG nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail)  entgegen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen, Altersstufen und an bestimmte Zulassungsbedingungen gebundene Bedingungen voraus.


Teilnehmerbeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Die Kursgebühr, die Sie dem jeweils gültigen Kursprogramm oder sonstigen, für die betreffende Veranstaltung herausgegebenen Unterlagen entnehmen, oder im Büro der Akademie der OETHG erfragen können, sowie sonstige angeführte Kosten, sind binnen 14 Tagen nach Zugang des Zahlscheins fällig. Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist keine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen (z.B. Mahnspesen von € 10,00 pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet.


Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, so gelten folgende Stornokosten:

bei Rücktritt bis zum 30. Werktag vor Seminarbeginn 30%;
bei Rücktritt vom 29. – 15. Werktag vor Seminarbeginn 50%;
bei Rücktritt vom 14. Werktag bis zum Seminarbeginn 100%.
(Es gilt das Datum des Posteingangs).

Prüfungsgebühren werden bei Abwesenheit nicht rückerstattet bzw. gut geschrieben. Bei einer Anmeldung zu einer Nachprüfung ist pro Gegenstand ein Betrag von € 75,00 zu entrichten. Bei
Abwesenheit wird ein Organisationsbeitrag von € 35,00 eingehoben.

Bei der Fachkenntnisausbildung lt. BGBL.II Nr. 403/2003 darf der fachliche Teil (Bühne und Beleuchtung) nur mit positivem Abschluss des allgemeinen Teils besucht werden. Da wir hier auf keinen Ersatzteilnehmer zugreifen können ist daher bei einer Fixanmeldung kein Rücktrittsrecht möglich.

Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet.


Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte
Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die Akademie der OETHG muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der Akademie der OETHG sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto.

Die Akademie der OETHG kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.


Ausschluss von einer Veranstaltung
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen kann die Akademie der OETHG Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen.


Besuchsbestätigung
Kursbestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.


Prüfungen

Zu Prüfungen werden im allgemeinem nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die Geschäftsleitung der Akademie der OETHG.


Skripten, Arbeitsunterlagen

Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich in dem Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich.
Die von der Akademie der OETHG zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden.


Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen

Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt € 16,-. Teilnahmebestätigungen sind kostenlos.


Haftungsausschluss

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der Akademie der OETHG keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der bei der Akademie der OETHG  erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Akademie der OETHG geltend gemacht werden.


Datenschutz

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden vertraulich behandelt. Die Daten dienen ausschließlich internen Zwecken, außer wenn für den Kunden eine Weiterleitung im jeweils nötigen Umfang (z.B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten) erforderlich ist und werden nicht an Dritte weitergegeben.


Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben - gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Gerichtsstand: Wien

Geschäftsbedingungen akzeptiert!
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